§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr von „Spielraum Kunterbunt“, betrieben von der Immobiliengemeinschaft Lagevardy Behnaz, MSc und Rahsepar Sara, BED (im Folgenden: Spielraum Kunterbunt, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Spielraum Kunterbunt, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Spielraum Kunterbunt ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
§ 2 Geschäftsgegenstand
Spielraum Kunterbunt stellt gegen Entgelt seine Geschäftsräumlichkeiten in der Schiffmühlenstraße 58-64/10/EG/R05
- natürlichen Personen für Veranstaltungen privater Natur (z.B. Geburtstage) und
- Unternehmer:innen für Veranstaltungen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (z.B. Babymassage, Stillgruppe, Yoga, Bastelworkshops)
zur Verfügung (im Folgenden: Vertragspartner:in).
§ 2.1 Veranstaltungszeiten
Die vom/von der Vertragspartner:in gebuchte Veranstaltungszeit ist einzuhalten und darf nicht ohne vorherige Zustimmung durch Spielraum Kunterbunt überschritten werden. Am Ende der gebuchten Veranstaltungszeit müssen die Räumlichkeiten so übergeben werden, wie sie der/die Vertragspartner:in vor Veranstaltungsbeginn vorgefunden hat.
Wir erlauben uns, bei Nichteinhaltung der Veranstaltungszeiten entsprechend einzugreifen und nach Ablauf des vereinbarten Veranstaltungszeitraumes die Veranstaltung sofort zu beenden.
§ 2.2 Einzuhaltende Bestimmungen während der Veranstaltung
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt durch den/die Vertragspartner:in zu benutzen. Veränderungen (z.B. Befestigungen an den Wänden, Aufstellen von Gegenständen, etc.) an den Räumlichkeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns vorgenommen werden.
Nicht erlaubt mitzubringen, sind alle Arten von Konfetti und/oder Streudeko, ebenso wie Sprühschlangen sowie leicht entflammbare oder explosive Materialien. Alle Eingangstüren sowie Fluchtwege müssen jederzeit während der Veranstaltung freigehalten werden.
Straßenschuhe sowie durch Schlechtwetter verschmutzte Kleidung und Gegenstände wie Regenschirme, Regenschutz, etc. sind unmittelbar beim Eintreffen an den dafür vorhergesehenen Plätzen abzulegen. Insbesondere die Spielanlage darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Der/Die Vertragspartner:in nimmt zur Kenntnis, dass die Garderoben unbewacht sind und Spielraum Kunterbunt keinerlei Garderobendienste und/oder Überwachungsverpflichtungen übernimmt. Spielraum Kunterbunt übernimmt weiters keinerlei Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände. In den Räumlichkeiten besteht absolutes Rauch- und E-Zigarettenverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind wir berechtigt, einzugreifen und rauchende Personen der Räumlichkeiten zu
verweisen.
Im Brandfall oder im Falle einer behördlichen Kontrolle ist Spielraum Kunterbunt unverzüglich durch den/die Vertragspartner:in zu verständigen.
Der/Die Vertragspartner:in hat stets Rücksicht auf die Nachbar:innen der Geschäftsräumlichkeiten zu nehmen. Bei Überschreitung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden gewöhnlichen Lautstärke ist Spielraum Kunterbunt berechtigt, eine entsprechende Lautstärkenreduktion von dem/der Vertragspartner:in zu verlangen. Kommt der/die Vertragspartner:in diesem Ersuchen nicht unmittelbar nach, darf Spielraum Kunterbunt die Veranstaltung sofort abbrechen. Sämtliche Gebühren für die Veranstaltung sind in diesem Fall nicht erstattungsfähig und von dem/der Vertragspartner:in zur Gänze zu tragen.
§ 2.3 Einzuhaltende Bestimmungen nach Ende der Veranstaltung
Nach dem Ende der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten von dem/der Vertragspartner:in in jenem Zustand zu hinterlassen, wie er/sie diese von Spielraum Kunterbunt übernommen hat, insbesondere Abschalten der Elektrogeräte und Licht- bzw. Wasserquellen, ausgenommen der Reinigung des Raumes. Bei Verlassen der Räumlichkeiten müssen sämtliche geöffnete Türen vereinbarungsgemäß zugesperrt werden.
Alle von dem/der Vertragspartner:in mitgebrachten Gegenstände sind am Ende der Veranstaltung zu entfernen, gebrauchtes Geschirr muss ist abzuwaschen, Speisereste und von dem/der Vertragspartner:in verursachter Müll müssen in den dafür entsprechenden Mülltonnen entsorgt werden. Kartonagen, Heliumflaschen und sperriger Müll, der nicht in haushaltsübliche Mülltonnen passt, muss von dem/der Vertragspartner:in nach der Veranstaltung wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden.
Sollte der Raum nicht ordnungsgemäß zurückgestellt werden oder ein ungewöhnlich hoher Reinigungsaufwand entstehen, so hat der/die Vertragspartner:in für die Kosten der Reinigung und dadurch entstehenden Aufwand durch Spielraum Kunterbunt durch eine Reinigungspauschale von mindestens €80,– pro Stunde (exkl. 20% USt.) aufzukommen, die nach der Veranstaltung entsprechend in Rechnung gestellt
wird.
Wir werden am Ende der Veranstaltung gemeinsam mit dem/der Vertragspartner:in die Räumlichkeiten begehen, um eine ordnungsgemäße Rückstellung der Räumlichkeiten gemäß folgender Checkliste zu bestätigen:
- Benutztes Geschirr befindet sich sofern vorhanden im Geschirrspüler, der ausschließlich von unserem Personal eingeschalten werden darf. Sollte der Geschirrspüler voll sein oder nicht verfügbar sein, ist das Geschirr neben der Spüle abzulegen.
- Sämtlicher von der/dem Vertragspartner:in verursachtem Müll befindet sich in Müllsäcken.
- Es befindet sich kein (sperriger) Müll, Kartonagen oder Heliumflaschen mehr im Spielraum Kunterbunt.
- Sämtliche von dem/der Vertragspartner:in mitgebrachte Deko wurde wieder abgenommen.
- Sollten Getränke ausgeschüttet worden oder andere starke Verschmutzungen entstanden sein, wurden die vom/von der Vertragspartner:in aufgewischt.
- Die zur Verfügung gestellten Möbel befinden sich dort, wo sie vorgefunden wurden.
- Die Spielsachen wurden wieder an den Platz zurückgebracht, an dem sie vorgefunden wurden.
- Es sind keine Schäden an den Räumlichkeiten oder Gegenständen im Spielraum Kunterbunt entstanden. Falls doch, wird ein Schadenersatz durch den/die Vertragspartner:in in der entsprechenden Höhe fällig (siehe § 6.2 Schadenersatz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Sämtliche benutzte Elektrogeräte (z. B. Induktionsherd, Kaffeemaschine) sind funktionstüchtig und unbeschädigt.
§ 2.4 Leistungen Dritter
Spielraum Kunterbunt behält es sich vor, dem/der Vertragspartner:in gewisse Leistungen von Dritten in den Räumlichkeiten anzubieten (z.B. Partyplanung, Catering), die auf der Website von Spielraum Kunterbunt explizit angeführt sind und von dem/der Vertragspartner:in gegen ein zusätzliches Entgelt gebucht werden können. Davon ausgenommen sind beispielsweise selbst mitgebrachte Snacks oder Geburtstagstorten.
Ausnahmen von exklusiven Leistungen Dritter können ausschließlich von Spielraum Kunterbunt vorab und schriftlich genehmigt werden.
§ 3 Angebot, Buchungen und Vertragsabschluss
§ 3.1 Angebot und Buchungsanfragen
Angebote von Spielraum Kunterbunt sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Vertragspartner:innen können über die Website von Spielraum Kunterbunt oder via E-Mail an office@spielraum-kunterbunt.at Buchungsanfragen stellen. Wir sind bemüht, sämtliche Buchungsanfragen binnen 48 Stunden zu bearbeiten.
§ 3.2 Vertragsabschluss
Die Buchung des/der Vertragspartners:in gilt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2023) zustande kommt.
§ 4 Gebühren und Zahlungsbedingungen
Alle auf unserer Webseite oder in Angeboten angeführten Preise sind in Euro angegeben und gelten bis auf Widerruf. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Nachdem die Buchungsbestätigung durch Spielraum Kunterbunt erfolgt ist, wird unmittelbar eine Anzahlung fällig, die auf das nachstehende Konto von Spielraum Kunterbunt zu überweisen ist. Der Restbetrag wird rechtzeitig in Rechnung gestellt und ist eine Woche vor dem Veranstaltungstermin fällig.
Bei Veranstaltungen, deren Buchungen innerhalb von 3 Wochen des Veranstaltungstermins erfolgen, kann auch direkt der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt werden.
Durch Leistung der Anzahlung akzeptiert der/die Vertragspartner:in die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2023) und bestätigt, diese sorgfältig durchgelesen zu haben. Kontoverbindung Spielraum Kunterbunt:
Lagevardy Behnaz & Rahsepar Sara
IBAN: AT942011184880093300
Sollte der/die Vertragspartner:in säumig mit der Zahlung gemäß dieser Bestimmung sein, so fallen Mahnspesen in Höhe von EUR 15,- pro Mahnung an. Zusätzlich werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Werden Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der Mahnung
festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet.
Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von dem/der Vertragspartner:in zu tragen. Das Ausbleiben der Zahlung gilt nicht als Stornierung oder Widerruf.
§ 5 Terminverschiebung & Stornierungs- & Rücktrittsbestimmungen
Bestätigte Buchungen können von dem/der Vertragspartner:in nur unter den nachfolgenden Bestimmungen verschoben oder storniert werden.
§ 5.1 Terminverschiebung
Eine kostenlose Verschiebung ist nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung durch Spielraum Kunterbunt maximal 60 Tage vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin möglich.
§ 5.2 Stornierung einer Veranstaltung
Die gewünschte Stornierung einer geplanten Veranstaltung ist Spielraum Kunterbunt durch den/die Vertragspartner:in schriftlich via E-Mail an office@spielraum-kunterbunt bekanntzugeben und von Spielraum Kunterbunt zu bestätigen.
Für die Stornierung hat der/die Vertragspartner:in folgende Stornogebühren gemäß den Bestimmungen in „§ 4 Gebühren und Zahlungsbedingungen“ zu entrichten:
- Stornierungen bis 60 Tagen vor der geplanten Veranstaltung bzw. dem ersten Tag der geplanten Veranstaltungsreihe: kostenlos
- Stornierungen bis 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bzw. dem ersten Tag der geplanten Veranstaltungsreihe: 50% des Bruttogesamtbetrages der gebuchten Gesamtleistung laut Website von Spielraum Kunterbunt
- Stornierungen innerhalb von 3 Woche vor der geplanten Veranstaltung oder Nichterscheinen am Tag der geplanten Veranstaltung: 100% des Bruttogesamtbetrages der gebuchten Gesamtleistung laut Website von Spielraum Kunterbunt
Wurde der Bruttogesamtbetrag laut Rechnung zum Zeitpunkt der Stornierung bereits von dem/der Vertragspartner:in bezahlt, behält Spielraum Kunterbunt die Stornogebühren ein und überweist den Differenzbetrag auf das von dem/der Vertragspartner:in bekannt gegebenem Konto.
§ 5.3 Stornierung der Teilnahme an einem von Spielraum Kunterbunt veranstalteten Event
Spielraum Kunterbunt veranstaltet regelmäßig Events, für die eine Anmeldung erforderlich ist. Diese Events sind unter dem Link https://spielraum-kunterbunt.at/events-im-spielraum-kunterbunt/ abrufbar. Die Anmeldung erfolgt jeweils per E-Mail an office@spielraum-kunterbunt.at und muss den vollständigen Namen der angemeldeten Ansprechperson sowie die genaue Anzahl der angemeldeten Personen enthalten.
Bei Nichterscheinen nach der Anmeldung ohne vorherige Absage oder kurzfristiger Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Start des Events stellt Spielraum Kunterbunt als Stornogebühr 100% des Eintrittspreises in Rechnung.
§ 6 Haftung und Schadenersatz
§ 6.1 Haftung
Sollte eine Veranstaltung des/der Vertragspartners:in unter das Wiener Veranstaltungsgesetz idgF bzw. unter andere rechtliche– insbesondere gewerberechtliche– Bestimmungen fallen, so gilt der/die Vertragspartner:in als Veranstalter:in und hat als solche:r dafür Sorge zu tragen, dass
sämtliche mit einer solchen Veranstaltung verbundene Auflagen und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden und hat weiters die damit verbundene Haftung zu übernehmen. Im Fall des Verstoßes gegen eine solche Bestimmung durch den/die Vertragspartner:in, hat diese/r Spielraum Kunterbunt vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der/Die Vertragspartner:in muss Spielraum Kunterbunt einen solchen Verstoß unverzüglich bekannt geben, womit die Buchung als storniert im Sinne von „§ 5.2 Stornierung“ gilt.
Die Aufsichtspflicht für anwesende Minderjährige liegt ausdrücklich bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen. Mindestens ein/e Erziehungsberechtigte:r oder eine volljährige Aufsichtsperson (von den Erziehungsberechtigten ernannt) muss über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung in den Räumlichkeiten anwesend sein.
Die Erziehungsberechtigten sowie der/die Vertragspartner:in haften zur ungeteilten Hand für von Minderjährigen verursachte Schäden. Spielraum Kunterbunt übernimmt keine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Vermögensschäden.
Wir weisen darauf hin, dass die Spielgeräte zur ausschließlichen Nutzung durch Minderjährige bis zu einem Alter von 6 Jahren vorgesehen sind.
Spielraum Kunterbunt übernimmt keine Haftung für allenfalls auftretende Allergien des/der Vertragspartners:in oder von ihm/ihr mitgebrachten Personen.
Spielraum Kunterbunt übernimmt keine Haftung für von uns vermittelte Leistungen Dritter.
Für Gebühren und Steuern, welche durch die vom/von der Vertragspartner:in veranstaltete Darbietungen anfallen (z.B. Vergnügungssteuer, AKM- Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger, etc.), hat diese:r selbst aufzukommen bzw. ist selbst für die ordnungsgemäße Abfuhr verantwortlich und wird Spielraum Kunterbunt vollkommen schad- und klaglos halten.
Dekorationsgegenstände dürfen nur unter Einhaltung allenfalls geltender feuerpolizeilicher Bestimmungen angebracht bzw. aufgebaut werden. Der/Die Vertragspartner:in haftet im Fall der Verletzung solcher Bestimmungen für den daraus entstehenden Schaden. Der/Die Vertragspartner:in hat Spielraum Kunterbunt schad- und klaglos zu halten.
Für Wertgegenstände (z.B. Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände, etc.), die von dem/der Vertragspartner:in oder von ihm/ihr eingeladenen Personen zu Spielraum Kunterbunt mitgebracht werden, übernimmt Spielraum Kunterbunt keinerlei Haftung. Ebenso übernimmt Spielraum Kunterbunt auch keine Haftung für Schäden, die aus den mitgebrachten Gegenständen resultieren.
Die Nutzung der in den Räumlichkeiten vorhandenen Küche erfolgt auf Gefahr des/der Vertragspartners:in.
§ 6.2 Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist Spielraum Kunterbunt in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Spielraum Kunterbunt ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des/der Vertragspartners:in von Schaden und Schädiger:in.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Spielraum Kunterbunt, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
Für sämtliche Schäden, die aus Unachtsamkeit oder Mutwilligkeit an sämtlichen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen im Rahmen der gebuchten Veranstaltung in den Geschäftsräumlichkeiten von Spielraum Kunterbunt verursacht werden, kommt der/die Vertragspartner:in auf.
§ 7 Datenschutz
Für die von Spielraum Kunterbunt verarbeiteten Daten von dem/der Vertragspartner:in gilt die aktuell gültige Fassung der Datenschutzvereinbarung auf der Webseiteb(https://spielraum-kunterbunt.at/datenschutzerklaerung/)
§ 8 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten- einschließlich einer solchen
über sein Bestehen oder Nichtbestehen- wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in
Betracht kommenden Gerichte für den für Lagevardy Behnaz & Rahsepar Sara geltenden Gerichtsstand vereinbart.
- § 9 Sonstige Bestimmungen
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst ähnelt.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen gewerblicher Geschäftspartner:innen ist ausgeschlossen.
